Kompetenz und Erfahrung
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei Fragen rund um
- Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
- Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen
- Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und Hausverwaltung
- Eigentümerversammlung
- Anfechtung von WEG-Beschlüssen
- Sanierung und Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum
- Streitigkeiten über Hausgeld und Hausgeldabrechnung
und alle anderen Sachverhalte aus dem Wohnungseigentumsrecht.
Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßigen Fortbildungen bin ich auch mit der aktuellen Reform des WEG-Rechts bestens vertraut und erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich
Als Wohnungseigentümer werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft, was zahlreiche Fallstricke mit sich bringt. Sie können mit Ihrem Eigentum nicht mehr nach Belieben verfahren, sondern müssen sich mit den anderen Eigentümern abstimmen. Hieraus können Konflikte entstehen, etwa über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Bei Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft ist es daher wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.
Zu den Hauptaufgaben des Verwalters gehört die Erstellung der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung, bei der schon die Missachtung von Formvorschriften - z.B. bei der Einladung - zur Unwirksamkeit der Beschlussfassung führen kann.
Ich weiß, worauf es hierbei ankommt und unterstütze Sie kompetent.
Beste Beratung durch Fachanwalt
Rechtsanwalt Michael Kehren ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und verfügt über mehr als 20 Jahre Praxiserfahrung.
Er hat schon zahlreiche Wohnungseigentümer und Hausverwalter erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich bundesweit vertreten.